Neben dem bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse und der KfW existieren in Rheinland-Pfalz zwei regionale Förderprogramme:
Es wird ein Darlehen von 100.000 Euro (Vierpersonenhaushalt) gewährt sowie ein einkommensabhängiger Tilgungszuschuss von bis zu 15% (ohne Effizienzhausstandard).
Das ISB-Darlehen ist auf die voraussichtlichen förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Für einen Vierpersonenhaushalt beträgt der maximale Darlehensbetrag 100.000 Euro; für jedes weitere Haushaltsmitglied kann er um 5.000 Euro steigen.
Der Tilgungszuschuss liegt bei Überschreitung der Einkommensgrenze um 10% und ohne Einhaltung des Effizienzhausstandards bei 15% des Darlehensbetrags.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um 60% beträgt der Tilgungszuschuss ohne Einhaltung des Effizienzhausstandards bei 5% der Darlehenssumme.
Der Zinssatz beträgt derzeit 3,70% p.a. für eine Laufzeit von 20 Jahren (Stand 10/2026).
Der Tilgungssatz ist auf 1,55% p.a. festgelegt (Sondertilgungen bis 10% möglich).
Es fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1% der Darlehenssumme an (mindestens 250 Euro).
Nach 5 Monaten werden Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat erhoben.
Eine Kombination mit einer Förderung der KfW oder dem Zuschuss der Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades ist möglich.
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Es wird ein Darlehen bis zu 140.000 Euro pro Wohnung gewährt und zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 20% (ohne Effizienzhausstandard).
Während der Belegungs- und Mietbindung beträgt der Zinssatz 1% p.a. für das Darlehen. Danach gelten marktübliche Zinsen.
Der Tilgungssatz muss mindestens 2% p.a betragen.
Eine Kombination mit Förderungen der KfW ist möglich, solange die Kombination nicht zu einer Überförderung führt (Summe der Förderungen darf die Gesamtkosten nicht überschreiten).
Aber das Programm ist nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen des Landes für denselben Zweck.
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