Neben dem bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse und der KfW existiert in Hessen ein regionales Förderprogramm:
Es werden 50 % der Kosten für den Treppenlifteinbau gefördert. Der maßnahmenspezifische Höchstbetrag für einen Lifteinbau liegt bei 6.500 Euro.
Es fallen einmalig Kosten für die Bearbeitung des Förderantrags in Höhe von 1 % des Förderbetrages an (mindestens 25 Euro).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einem Betrag im Nachhinein, also nachdem der Treppenlift eingebaut wurde. Dafür müssen entsprechende Rechnungen bei der Wohnungsbauförderungsstelle vorgelegt werden.
Sollten Förderungen nicht nur für den Treppenlifteinbau beantragt worden sein, sondern für weitere Einzelmaßnahmen derselben Wohneinheit, wie zum Beispiel einen Badumbau, können insgesamt nur Kosten bis maximal 30.000 Euro (d.h. maximaler Zuschuss 15.000 Euro) gefördert werden.
Der Zuschuss des Landes Hessen ist in der Regel nicht kombinierbar mit anderen staatlichen Förderungen.
Eine Kombination mit dem Zuschuss über die Pflegekasse (bei Vorliegen eines Pflegegrades) ist jedoch möglich, aber nur nachrangig, d.h. andere Fördermittel müssen zuerst ausgeschöpft werden und werden bei der Bewilligung durch die WIBank entsprechend berücksichtigt.
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