Neben dem bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse und der KfW existiert in Bayern ein regionales Förderprogramm:
Der Zuschuss (leistungsfreies Darlehen) beträgt maximal 10.000,- Euro.
Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein, also nachdem der Förderempfänger innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Treppenlifteinbaus die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise bei der zuständigen Stelle eingereicht hat.
1% des Förderbetrags wird nicht ausgezahlt, sondern dient als Beitrag zu den Verwaltungskosten.
Pro Kalenderjahr kann ein Fünftel des Förderbetrags zurückgefordert werden, sofern der behindertengerecht angepasste Wohnraum nicht mindestens 5 Jahre nach Abschluss des geförderten Umbaus vom Antragsteller genutzt wird (sogenannte Belegungsbindung).
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Sofern es weitere Förderungen oder Finanzierungshilfen für die gleiche Baumaßnahme gibt, müssen diese Möglichkeiten aber zuerst genutzt werden.
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