Neben dem bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse und der KfW existieren in Bayern zwei regionale Förderprogramme:
Der Zuschuss (leistungsfreies Darlehen) beträgt maximal 10.000,- Euro.
Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein, also nachdem der Förderempfänger innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Treppenlifteinbaus die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise bei der zuständigen Stelle eingereicht hat.
1% des Förderbetrags wird nicht ausgezahlt, sondern dient als Beitrag zu den Verwaltungskosten.
Pro Kalenderjahr kann ein Fünftel des Förderbetrags zurückgefordert werden, sofern der behindertengerecht angepasste Wohnraum nicht mindestens 5 Jahre nach Abschluss des geförderten Umbaus vom Antragsteller genutzt wird (sogenannte Belegungsbindung).
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Sofern es weitere Förderungen oder Finanzierungshilfen für die gleiche Baumaßnahme gibt, müssen diese Möglichkeiten aber zuerst genutzt werden.
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Förderfähig sind in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten (60% - 75% der vergleichbaren Kosten für einen Neubau).
In Ergänzung zum zinsgünstigen Darlehen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
Es handelt sich um eine Projektförderung, die in Form eines zinsgünstigen Darlehens erfolgt und mit Zuschüssen ergänzt wird.
Die Auszahlung des Darlehens und der Zuschüsse erfolgt im Normalfall in Raten, die mit einem vorgegebenen Formblatt abgerufen werden müssen.
Das genannte Förderprogramm kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäude) und der Bayerischen Förderrichtlinie Holz kombiniert werden.
Eine Kombination mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss im Einzelfall geprüft werden und erfordert eine genaue Abstimmung, da oft keine Doppelförderung derselben Maßnahme erlaubt ist.
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