Förderungen & Zuschüsse

Treppenlift Förderungen in Baden-Württemberg

Zusatzfinanzierung „Barrierefreiheit“ – Eigentumsfinanzierung BW über die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)

Ampel Grün
Die Förderung ist aktuell verfügbar, entsprechende Anträge können also gestellt werden.

Zuschusshöhe

Im Rahmen der Förderung kann ein zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro gewährt werden.

Ein extra Tilgungszuschuss von 3% ist bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Leistungsdetails

Von der L-Bank wird ein Förderdarlehen bis zu 50.000 Euro gewährt, derzeit mit einem Sollzins von 1%, einer Zinsbindung von 10 Jahren sowie 3% Tilgung, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind.

Bei vollständiger Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro, gewährt werden.

Bereitstellungszinsen fallen erst nach 12 Monaten ab Zusagedatum an.

Die Auszahlung erfolgt zu 100% in Teilzahlungen nach Baufortschritt.

Es besteht eine Wohnraumbindung bis zum Ende der Zinsverbilligung.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Diese Förderung des Landes Baden-Württemberg über die L-Bank kann mit anderen Bundes- und Landesprogrammen (Kredit der KfW für altersgerechten Umbau, KfW Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung, Basisförderung BW - Z15 Darlehen) kombiniert werden, vorausgesetzt es wird

- nicht dieselbe Maßnahme mehrfach gefördert und

- die Fördersumme ist nicht höher als die Kosten des Projekts.

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Dieses Förderprogramm wurde recherchiert und beschrieben von:

Marion Neumann

Marion Neumann Autorin

Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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Förderprogramm Wohnungsbau BW - Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften über die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)

Ampel Gelb
Eine Antragstellung ist grundsätzlich möglich. Allerdings weist die L-Bank auf die derzeit hohe Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln hin. Die Bewilligung hängt deshalb von den vorhandenen Haushaltsmitteln ab.

Zuschusshöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Ein Zuschuss zur Tilgung in Höhe von 3% des Darlehensbetrags ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Leistungsdetails

Das zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit von der L-Bank für altersgerechten Umbau und Einzelmaßnahmen wird zu 100% ausgezahlt.

Bei der Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 3% der Darlehensbetrags ausgereicht.

Der Zinssatz entspricht dem zum Zeitpunkt der Zusage bestehenden Programmzinssatz.

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Nach diesem Zeitraum muss das Darlehen vollständig getilgt sein (Volltilger-Darlehen).

Bereitstellungszinsen fallen nach 12 Monaten an, i. d. R. beträgt hier die Höhe 1,8%.

Es gibt zwei tilgungsfreie Anlaufjahre.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Normalerweise ist eine Kombination mit Bundesförderungen (KfW Programme, BAFA-Zuschüsse) möglich. Dabei dürfen die förderfähigen Kosten nicht niedriger als die Gesamthöhe der Fördermittel sein. Es empfiehlt sich, vorab die jeweiligen Förderrichtlinien zu prüfen.

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Marion Neumann

Marion Neumann Autorin

Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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Mietwohnungsfinanzierung L-Bank - Modernisierung

Ampel Rot
Da dieses Programm zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen auf sehr großes Interesse gestoßen ist, sind die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft. Anträge können dennoch weiterhin gestellt werden, allerdings muss mit einer Mindestwartezeit von einem Jahr (Stand 09/2026) gerechnet werden. Bewilligungen können erst wieder erfolgen, wenn erneut Fördergelder freigegeben werden.

Zuschusshöhe

Die maximale Darlehenshöhe je Wohneinheit beträgt für eine Modernisierungsmaßnahme zur Barrierefreiheit 50.000 Euro.

Ein Zuschuss zur Tilgung in Höhe von 3% des Darlehensbetrags ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Leistungsdetails

Die Basisförderung der L-Bank in Kooperation mit der KfW für altersgerechten Umbau besteht in einem langfristigen, zinsverbilligten Darlehen von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre und das Darlehen kann danach fortgeführt werden.

Der Zinssatz richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Programmzinssatz. Der Tilgungssatz beträgt 3%.

Es ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 3% des Darlehensbetrages möglich, sofern durch die Modernisierung Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 hergestellt wird.

Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100%.

Ab dem 13. Monat nach Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen in der Regel in Höhe von 1,8% an.

Gegebenenfalls bestehen Mindestbeträge für das gesamte Finanzierungsvolumen (auf Anfrage erteilt die L-Bank Auskunft zu den aktuellen Konditionen).

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Im Rahmen einer Gesamtfinanzierung kann dieses Förderprogramm mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, vorausgesetzt

- es besteht keine Kumulation von Fördermaßnahmen für dieselbe Maßnahme und

- der Grundsatz, dass die Summe der Fördergelder die förderfähigen Gesamtkosten der Modernisierung nicht überschreitet, wird gewahrt.

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Marion Neumann

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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen

Ampel Gelb
Das Förderprogramm besteht seit Frühjahr 2020 und Anträge können weiterhin gestellt werden. Da derzeit aber keine Haushaltsmittel bereitstehen, können die Anträge nicht bearbeitet werden.

Zuschusshöhe

Die Zuschusshöhe liegt abhängig von der durchgeführten Maßnahme zwischen 50% und 70% der förderfähigen Kosten mit entsprechenden Höchstgrenzen.

Leistungsdetails

Für individuelle Wohnraumanpassungen liegt die Höhe des Zuschusses zwischen 60% und 70 % des Eigenanteils, maximal aber bei 10.000 Euro pro Maßnahme und 30.000 Euro je Wohneinheit. Treppenlifte gehören ausdrücklich auch zu den individuellen Anpassungsmaßnahmen.

Bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine pauschale Förderung von maximal 3.000 Euro pro Wohnraum und 30.000 Euro pro Gebäudekomplex. Auch hier werden Treppenlifte/Aufzüge als mögliche Maßnahme genannt.

Für Außenanlagen (hier sind Treppenlifte auch einbezogen) liegt der Fördersatz bei 50% des Eigenanteils mit entsprechenden Höchstgrenzen abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Fördergelder werden aufgrund entsprechender Nachweise nach Vollendung der Maßnahme ausgezahlt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Eine Kombination mit dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse oder einem zinsverbilligten Darlehen der KfW oder L-Bank ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Marion Neumann

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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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Städtisches Förderprogramm der Stadt Mannheim zur Reduzierung von Barrieren

Ampel Rot
Es können derzeit (Stand 09/2026) keine Anträge gestellt werden, da die Fördermittel für 2026 aufgrund hoher Nachfrage bereits ausgeschöpft sind.

Zuschusshöhe

Im Normalfall wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten gewährt, der im Ausnahmefall auf 25% erhöht werden kann.

Leistungsdetails

Die Förderhöhe beträgt im Regelfall 10% der förderfähigen Kosten und wird nach nachgewiesener Durchführung und Bezahlung der Maßnahme als Zuschuss ausgezahlt.

In Ausnahmefällen z.B. bei Vorliegen einer Behinderung kann sich der Prozentsatz für den Zuschuss auf 25% erhöhen.

Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.

Gefördert werden alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Sanitärräumen, in Haus- und Wohnungszugängen sowie weitere Einzelmaßnahmen. Die Installation eines bedarfsgerechten Treppenlifts, Plattformlifts, einer Hebebühne oder eines Aufzugs zur Überwindung von Stufen innerhalb einer Wohnung, im Treppenhaus oder im Außenbereich wird ausdrücklich genannt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

- Grundsätzlich ist diese Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

- Die Höhe der förderfähigen Kosten als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wird dann entsprechend um die bereits gewährten Zuschüsse reduziert.

- Eine Kombination mit dem städtischen Förderprogramm Wohneigentum der Stadt Mannheim ist aber ausgeschlossen.

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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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Förderprogramm “Barrierefreie Lebenslaufwohnungen” der Stadt Heidelberg

Ampel Rot
Aufgrund der Haushaltslage stehen keine Mittel zur Verfügung und das Förderprogramm “Barrierefreie Lebenslaufwohnungen” pausiert seit Januar 2026.

Zuschusshöhe

Für individuelle Wohnungsanpassungen und die barrierefreie Erschließung von Bestandsgebäuden – ausdrücklich beispielsweise Treppenlift oder Fahrstuhl – ist ein Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten.

Für Neubauten und Geschosssanierungen beträgt der Zuschuss 2.500 Euro je Wohneinheit.

Leistungsdetails

Für den Programmteil A - Neubau und Geschosssanierungen - beträgt der Zuschuss 2.500 Euro pro Wohneinheit und ist auf 50.000 Euro pro Gebäude begrenzt.

Bei individuellen Wohnungsanpassungen gemäß Programmteil B wie z.B. dem Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts erhält man 50% der förderfähigen Kosten als Zuschuss, allerdings maximal 25.000 Euro je Wohneinheit.

Der Zuschuss umfasst ebenfalls 50% der förderfähigen Kosten im Programmteil C - Barrierefreie Erschließung von Bestandsgebäuden, wenn z.B. durch den Einbau eines Lifts oder einer Rampe Wohnungen oder Gebäude besser erreicht werden können. Der Maximalbetrag für den Zuschuss liegt hier bei 50.000 Euro.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Andere Leistungen und Förderungen (z.B. KfW oder Pflegekasse) können mit dieser städtischen Förderung von Heidelberg kombiniert werden und werden entsprechend berücksichtigt.

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Marion Neumann

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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

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“Verlorener Baukostenzuschuss” der Stadt Friedrichshafen

Ampel Grün
Die Förderung ist grundsätzlich vorhanden, aber von der Haushaltslage der Stadt Friedrichshafen abhängig.

Zuschusshöhe

Die maximale Förderhöhe liegt für den Einbau eines Aufzugs oder eines Treppenlifts bei 2.500 Euro.

Leistungsdetails

Der Zuschuss im Rahmen der Förderung der Stadt Friedrichshafen für den barrierefreien Umbau variiert je nach geplanter Maßnahme. Für den Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts beträgt die maximale Höhe 2.500 Euro.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung ohne Rechtsanspruch, also keine öffentlichen Mittel im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG).

Liegen die tatsächlichen Kosten der Barrierereduzierung unter der entsprechenden Höchstgrenze, wird der Zuschuss entsprechend angepasst.

Eine Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Umbaumaßnahme.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Grundsätzlich ist eine Kombination dieses Förderprogramms mit anderen Förderungen möglich.

Der Zuschuss erfolgt nachrangig und wird bei Überfinanzierung entsprechend reduziert.

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Marion Neumann Autorin

Zuletzt aktualisiert: 28.09.2026

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Treppenlift Firmen aus Baden-Württemberg

Folgende Firmen sind in Baden-Württemberg ansässig oder haben einen Berater vor Ort.

Ihre Treppenlift-Beraterin für Baden-Württemberg

Treppenlift Beraterin für Baden-Württemberg

Eva Neukirch Treppenlift-Beraterin

0800 11 22 44 1

Telefonische Erreichbarkeit

Mo. bis Fr.:
08:00 – 19:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 13:00 Uhr
neukirch@treppenlift-firmenfinder.de

Leistungen

  • Kostenlose & unverbindliche Beratung
  • Persönlich und individuell
  • Unterstützung bei Zuschüssen

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